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Bundestag beschließt höhere Mindeststrafe bei K.o.-Tropfen-Einsatz bei Vergewaltigung und Raub

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Das neue Gesetz sieht bei K.-o.-Tropfen-Einsatz bei Vergewaltigungen oder Raubtaten mindestens fünf Jahre Haft vor. Bisher lag die Mindeststrafe bei drei Jahren.

OriginalquelleTagesschau Inland